- I. ZUSAMMENFASSUNG
- II. EINLEITUNG: DIE GRUNDREGELN DES BEITRITTS
- III. ÜBERGANGSMASSNAHMEN FÜR ALLE NEUEN MITGLIEDSTAATEN
- 1. Nachweis des Gemeinschaftscharakters (Handel innerhalb der erweiterten Gemeinschaft)
- 2. Nachweis der Präferenzursprungseigenschaft (Handel mit Drittländern)
- IV. ZOLLLAGER, FREIZONEN, FREILAGER
- V. AKTIVE VEREDELUNG
- VI. UMWANDLUNG UNTER ZOLLAMTLICHER ÜBERWACHUNG
- VII. VORÜBERGEHENDE VERWENDUNG
- VIII. PASSIVE VEREDELUNG
- IX. BUCHMÄSSIGE ERFASSUNG, NACHERHEBUNG, ERSTATTUNG UND ERLASS
- X. VERBINDLICHE ZOLLTARIF- ODER URSPRUNGSAUSKÜNFTE
- XI. EINIGE PRAKTISCHE BEISPIELE
- 1. Erteilung und Geltungsdauer der Bewilligung
- 2. Beendigung vor dem Beitritt begonnener Zollverfahren
- 3. Erhebungsfrist und Bemessungsgrundlagen für die Zölle
- XII. BESONDERE ZOLLREGELUNGEN FÜR EINZELNE BEITRITTSLÄNDER
- 1. Zypern
- 2. Malta
- 3. Ungarn
- XIII. SCHLUSSFOLGERUNGEN
- Anhang 1 Spezifische Übergangsmaßnahmen für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse
- Anhang 2 Spezifische Übergangsmaßnahmen für Zucker
- Anhang 3 Übergangsmaßnahmen im Mehrwertsteuerbereich für den Beitritt der 10 Bewerberländer zur Union
- Anhang 4 Übergangsmaßnahmen der Beitrittsakte im Zollbereich - Verknüpfung mit den Verbrauchsteuerverfahren
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