Evaluation der Zukunftsfestigkeit des Gleichmäßigkeitsgrundsatzes II im kommunalen Finanzausgleich des Freistaates Sachsen
Gutachten im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen. <br>Die kreisangehörigen Gemeinden, Kreisfreien Städte und Landkreise im Freistaat Sachsen müssen die Ausgaben, die bei der Erfüllung eigener sowie ihnen übertragener Aufgaben entstehen, selbst tragen. Dazu erhalten sie Zuweisungen vom Land, die eine Ergänzung zu den eigenen Einnahmen darstellen. Die Höhe und Verteilung der Zuweisungen wird durch den kommunalen Finanzausgleich geregelt. Ein zentrales Element ist dabei der Gleichmäßigkeitsgrundsatz II, welcher die Aufteilung der Schlüsselmasse auf die Kreisfreien Städte und den kreisangehörigen Raum festlegt. Hierbei wird ausgehend von unterschiedlichen Niveaus eine gleichförmige Entwicklung der Pro-Kopf-Finanzkraft in beiden Regionen angestrebt. Im Zuge des demographischen Wandels wird sich die Bevölkerungsstruktur in Sachsen jedoch verändern. <br>Das Gutachten untersucht daher die zukünftige Sachgerechtigkeit der jetzigen Regelung unter Berücksichtigung des demographischen Wandels. Neben der Bevölkerungsabnahme, von der vorwiegend der kreisangehörige Raum betroffen ist, kommt es zusätzlich zu einer Verschiebung der Altersstruktur. Unter Ermittlung der zukünftigen Bedarfe wird abgeleitet, ob die Regelungen des Gleichmäßigkeitsgrundsatzes II oder des Kommunalen Finanzausgleichs insgesamt angepasst werden müssen.