Grundpreisaufschläge bei Groß- und Familienpackungen - eine empirische Untersuchung im deutschen und französischen Lebensmitteleinzelhandel -
Verbraucher sind in Einkaufsstätten mit einer Vielzahl von Produkt- und Preisinformationen konfrontiert, da der Lebensmitteleinzelhandel Produkte gleicher Qualität in einer Vielzahl von Preis-Mengen-Kombinationen anbietet. Angesichts ihrer Menge ist für die Verbraucher eine vollständige Berücksichtigung aller Informationen während der Kaufentscheidung so gut wie unmöglich. Verbraucher nutzen daher Entscheidungshilfen (Heuristiken), um eine Kaufentscheidung zu treffen *1. Eine dieser Heuristiken ist die Regel „Großpackungen sind günstiger“, d.h. wenn Verbraucher diese Heuristik nutzen, unterstellen sie eine inverse Beziehung zwischen Grundpreis und Verpackungsgröße. Die Preisgünstigkeit der Großpackung bezieht sich dabei auf deren geringeren Grundpreis (Preis je Mengeneinheit) und nicht auf deren Endpreis. Bei der Großzahl der angebotenen Waren trifft diese Regel zu *2. Eine Ausnahme von dieser Regel ist gegeben, wenn bei einem Produkt mit steigender Menge der Grundpreis steigt. Verbraucher müssen in diesem Fall beim Erwerb einer Großpackung einen Preisaufschlag (quantity surcharge) bezahlen. Die Existenz von Preisaufschlägen bei Großpackungen ist durch Studien für den USamerikanischen, großbritannischen, kanadischen und den griechischen Lebensmittelmarkt belegt. Für den deutschen und den französischen Markt sind den Autoren keine entsprechenden wissenschaftlichen Untersuchungen bekannt*3. Mit diesem Arbeitsbericht wird dazu beigetragen, diese Untersuchungslücke zu schließen. *1 Vgl. Kroeber-Riel, Weinberg 1999, S. 300ff. *2 Vgl. Commission of the European Communities 1976. *3 Eine Ausnahme bilden Erhebungen die der Westdeutsche Rundfunk sowie die Verbraucherzentrale Hamburg in jüngster zeit durchgeführt haben (vgl. Verbraucherzentrale Hamburg 2005).