Franke, Günter; Krahnen, Jan Pieter - 2009
Regime unterscheiden. In dem ersten bedient der Schuldner vertragskonform Zins und Tilgung.
Informations- und … Entscheidungsrechte sind dann ausgeschlossen. Im zweiten Regime werden Zins oder Tilgungen
vertragswidrig nicht erbracht, wodurch der …