Eine der in Art. 3 I lit. g EGV aufgezählten Aufgaben der Gemeinschaft ist die Errichtung eines Systems unverfälschten Wettbewerbs. Dabei nimmt Art. 81 EGV eine Schlüsselstellung ein. Er stellt sicher, dass die abgebauten Handelsbeschränkungen des Staates nicht durch unternehmerische...