Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) sind mit unterschiedlichen, funktional aber vergleichbaren Aufgaben im europäischen Mehrebenensystem betraut. Sie wirken insofern auch nicht...