Seit dem 1. Januar 2021 müssen Unternehmen, die bestimmte mineralische Rohstoffe in die EU einführen, dafür sorgen, durch ihre Beschaffungspraktiken nicht zu Konflikten und Menschenrechtsverletzungen beizutragen. Damit endet die Übergangsfrist der 2017 veröffentlichten EU-Verordnung zu...