Ebert, Werner; Meyer, Steffen - 1999
Das Verfassungsrecht räumt dem Gesetzgeber für die einzelgesetzliche Umsetzung der Regelungen des Art. 107 Abs. 1 S. 4 GG und Art. 107 Abs. 2 S. 1 GG weite Definitions- und Gestaltungsspielräume ein, die erheblich weiter sind, als dies in der rechts- und finanzwissenschaftlichen Literatur...