Bei b?rsennotierten Aktiengesellschaften ist im Rahmen der Abschlusspr?fung die Erf?llung der Vorstandsverpflichtung nach ? 91 Abs. 2 AktG zu beurteilen. Der Anwendungsbereich der Vorstandsverpflichtung in ? 91 Abs. 2 AktG umfasst nicht nur das Risikofr?herkennungssystem, sondern erstreckt sich...