Schwab, Martin - In: Zeitschrift für das gesamte Genossenschaftswesen 57 (2007) 1, pp. 17-29
Abstract Nach § 49 GenG hat die Generalversammlung einer eingetragenen Genossenschaft die Beschränkungen festzusetzen, welche bei der Gewährung von Kredit an den einzelnen Schuldner eingehalten werden sollen. Nach derzeit herrschender Meinung entscheidet die Generalversammlung hierüber durch...