Die Organisation des Rundfunks in der Bundesrepublik Deutschland wird durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG bestimmt. Danach ist der Rundfunk so zu organisieren, daß die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk gewährleistet wird. Da der Grundrechtsnorm, die Freiheit der Berichterstattung durch...