Das Recht eines Staates, handelsbeschränkende Maßnahmen zum Schutz nicht-ökonomischer Güter zu ergreifen, ist im WTO-Recht insbesondere in den allgemeinen Ausnahmen der Art. XX GATT und Art. XIV GATS verankert. Besonders umstritten ist dabei die Möglichkeit, Maßnahmen zum Schutz von...