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Die bisher vom Bund im Rahmen der Ausnahme von der Schuldenbremse aufgenommenen Notkredite müssen zwischen 2028 und 2061 getilgt werden. Vor diesem Hintergrund werden die rechtlichen Rahmenbedingungen, die fiskalischen Auswirkungen und die Herausforderungen beim Schuldenmanagement näher...
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Seit dem Haushaltsjahr 2020 sind die Bundesländer verpflichtet, das Verschuldungsverbot nach Art. 109 (3) GG zu beachten. In diesem Zusammenhang konnten sie sich für ein Konjunkturbereinigungsverfahren entscheiden. Mit Ausnahme von Bayern wenden alle Bundesländer ein solches Verfahren zur...
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