Selbständige Künstler und Publizisten sind durch das Künstlersozialversicherungsgesetz seit dem 1. Januar 1983 als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung einbezogen. Die Künstler zahlen an die Künstlersozialkasse den halben Beitragsanteil. Die...