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Mit dem Alterungsrückstellungsverrechnungszins (auch Altersrückstellungsverrechnungszins) ist eine Kennzahl betrachtet die es erlaubt die Aufstockungen der Alterungsrückstellungen aus dem Rechnungszins von 3,5% den aufsichtsrechtlich geforderten Überschußdirektgutschriften und den über die...
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