Baums, Theodor - Institute for Law and Finance <Frankfurt, Main> - 2011
„Agio“ bedeutet Aufgeld oder Aufschlag. Damit ist der Mehrbetrag gemeint, den ein Investorbei Aktienemission über den sogenannten „geringsten Ausgabebetrag“ hinaus an dieGesellschaft zahlen muß (vgl. nur §§ 36a Abs. 1, 188 Abs. 2 Satz 1 AktG). Der „geringsteAusgabebetrag“, zu dem...