Showing 1 - 2 of 2
Ein Grundprinzip der Gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland ist das der „Teilhabeäquivalenz“, das die Proportionalität zwischen Rentenansprüchen und Beitragszahlungen ausdrückt. Verfechter des Systems rechtfertigen dieses Prinzip mit dem Ziel der Verteilungsneutralität. Gerade...
Persistent link: https://www.econbiz.de/10009726868
Persistent link: https://www.econbiz.de/10002043113