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Im Fall einer steuerneutralen Einbringung von Betriebsvermögen in eine Kapital-gesellschaft kommt bei anschließender Anteilsveräußerung innerhalb einer Sieben-jahresfrist die Missbrauchsvorschrift des § 22 Abs. 1 UmwStG zur Anwendung. Diese beinhaltet Elemente der Besteuerung eines...
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