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Die Aktiengesellschaft ist die klassische Rechtsform des Großunternehmens;sie ist als Rechtsinstitution speziell zum Zweck der Gründung und Leitung vonGroßunternehmen ausgebildet worden. Das gilt auch für die Formen ihrerFinanzierung (Aktiengesellschaft als „Kapitalsammelbecken“), und...
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Den Aktionären dürfen Zinsen weder zugesagt noch ausgezahlt werden“ (§ 57 Abs. 2 AktG).Uns scheint dieses Zinsverbot heute selbstverständlich und geradezu dem Wesen der Aktieeigen. So heißt es hierzu etwa bei Lutter: „Der Aktionär ist risikotragender Mitunternehmer.Seine Einlage ist...
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Die Diskussion der letzten Jahre um Managervergütungen, insbesondere seitder Mannesmann-Übernahme, hat Defizite in der lex lata hierzu ausgemacht.Dies und die weitgehende Nichtbefolgung der Empfehlungen des DeutschenCorporate Governance-Kodex zur Transparenz der Vorstandsvergütungendurch die...
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