Institut für Schweizerisches Bankwesen <Zürich> - 2010
Die nachfolgend genannten Kriterien verstehen sich als abschliessende und auf alle untersuchten Geschäftsberichte einheitlich angewandte Liste. Hingegen sind die Beispiele nicht abschliessend, d.h. es besteht für den Bewerter ein Ermessensspielraum, Analogien zu identifizieren und solche...