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Ziff. 4. 2. 2 Abs. 3 DCGK lautet: „Soweit vom Aufsichtsrat zur Beurteilungder Angemessenheit der Vergütung ein externer Vergütungsexpertehinzugezogen wird, soll auf dessen Unabhängigkeit vom Vorstand bzw. vomUnternehmen geachtet werden.“ Dieses Gebot der Unabhängigkeit beziehtsich nicht...
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