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Der EuGH weist marktbeherrschenden Unternehmen eine Verantwortung für den Wettbewerb zu. Mit diesem Begründungstopos lässt sich ein Phänomen auf dem Markt rechtlich in den Griff bekommen, das ansonsten relativ schwer zu erfassen wäre, nämlich der sog. Marktmachttransfer, im Englischen...
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