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Die kreisangehörigen Gemeinden, Kreisfreien Städte und Landkreise im Freistaat Sachsen müssen die Ausgaben, die bei der Erfüllung eigener sowie ihnen übertragener Aufgaben entstehen, selbst tragen. Dazu erhalten sie Zuweisungen vom Land, die eine Ergänzung zu den eigenen Einnahmen...
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