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Für von der deutschen Umsatzsteuer befreite Finanzdienstleistungen ist der Vorsteuerabzug grundsätzlich ausgeschlossen. Da die meisten Finanzdienstleistungsunternehmen auch zum Vorsteuerabzug berechtigte Umsätze tätigen, sind die Eingangsumsätze dieser Unternehmen in einem zum...
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