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Seit dem 1. Januar 2009 unterliegen die in § 20 EStG aufgeführten Einkünfte aus Kapitalvermögen, soweit sie bei Einzelveranlagung den Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro übersteigen, einer einheitlichen Abgeltungsteuer in Höhe von 25 vH. Der Gesetzgeber hat damit das ursprüngliche...
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Seit dem 1. Januar 2009 unterliegen die in § 20 EStG aufgeführten Einkünfte aus Kapitalvermögen, soweit sie bei Einzelveranlagung den Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro übersteigen, einer einheitlichen Abgeltungsteuer in Höhe von 25 vH. Der Gesetzgeber hat damit das ursprüngliche...
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