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Das Benachteiligungsverbot des § 7 AGG gilt gem. § 2 Abs. 1 Nr. 2 AGG auch für Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen. Vor allem Arbeitgeber und deren Berater müssen es daher auch bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen beachten. Der Beitrag stellt die wesentlichen Auswirkungen auf...
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