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Das neugefasste Korrespondenzprinzip ist nach seiner Zielsetzung wie die Hinzurechnungsbesteuerung darauf gerichtet, eine angemessene Vorbelastung von Gewinnen sicherzustellen, die von ausländischen Gesellschaften an unbeschränkt steuerpflichtige Begünstigte ausgeschüttet werden. Auch wenn...
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