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Im Zuge des GKV-Modernisierungsgesetzes wurde zum 1.1.2004 eine so genannte Praxisgebühr von ?10 pro Quartal für ambulante Arzt- und Zahnarztbesuche erhoben. Neben einem Beitrag zur Konsolidierung der Finanzlage der GKV sollte die Praxisgebühr auch eine Verhaltensänderung der Versicherten...
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