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Am 1. Januar 2007 wird das bisherige Erziehungsgeld durch das Elterngeld ersetzt. Danach erhalten Eltern, die zum Zwecke der Kinderbetreuung ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen, im ersten Lebensjahr ihres Kindes Elterngeld in Höhe von 67 % des entfallenen Nettoerwerbseinkommens. Von dieser...
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