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Nach der BAG-Entscheidung vom 12.07.2007 (DB 2008, S, 189) ist davon auszugehen, dass das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) eine Rechtspflicht des Arbeitgebers gegenüber allen Beschäftigten darstellt. Die Missachtung dieser Pflicht hat gravierende Konsequenzen für die Darlegungs-...
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