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Arbeitslosengeld-II-Bezieher, die ohne wichtigen Grund nicht mit den Jobcentern kooperieren oder sich nicht hinreichend darum bemühen, eine Erwerbsarbeit oder Ausbildung aufzunehmen, müssen mit Sanktionen als Kürzungen ihrer Arbeitslosengeld- II-Leistungen für eine Dauer von drei Monaten...
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Mit dem "Teilhabechancengesetz" wurden zum Jahresbeginn 2019 die Instrumente "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen" (§16e SGB II) sowie "Teilhabe am Arbeitsmarkt" (§16i SGB II) eingeführt. Beide Instrumente richten sich gleichermaßen an langzeitarbeitslose Leistungsberechtigte, die auch...
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