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Im Zuge des GKV-Modernisierungsgesetzes wird seit dem 1. 1. 2004 eine sog. Praxisgebühr von 10 Euro pro Quartal für ambulante Arzt- und Zahnarztbesuche erhoben. Neben einem Beitrag zur Konsolidierung der Finanzlage der GKV sollte die Praxisgebühr auch eine Verhaltensänderung der Versicherten...
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