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Das neue deutsche Lieferkettengesetz tritt stufenweise am 01.01.2023 für Unternehmen mit Hauptsitz oder Zweitniederlassung in Deutschland und mindestens 3000 Beschäftigten bzw. am 01.01.2024 für Unternehmen mit mindestens 1000 Beschäftigten in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen zur...
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