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Zusammenfassung Die Ableistung eines Wehr- oder Zivildienstes kann als „Naturalsteuer“ interpretiert werden. Folglich lässt sich die praktizierte Heranziehung zu einem dieser Dienste nach Kriterien der Steuergerechtigkeit beurteilen. Seit Einführung der Wehrpflicht in der Bundesrepublik...
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