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Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurde das pauschale Aktivierungsverbot für selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens gestrichen. Nach §248 Abs. 2 Satz 1 HGB dürfen diese Vermögensgegenstände bei Erfüllung der Vermögensgegenstandseigenschaften...
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