Wrase, Michael - In: Recht der Jugend und des Bildungswesens 65 (2017) 2, pp. 153-172
Art. 24 des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention [BRK]) verpflichtet die Vertragsstaaten zur Gewährleistung eines „integrativen“ beziehungsweise „inklusiven“ Bildungssystems „auf allen Ebenen“. Die Umsetzung dieses Rechts...