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Art. 24 des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention [BRK]) verpflichtet die Vertragsstaaten zur Gewährleistung eines „integrativen“ beziehungsweise „inklusiven“ Bildungssystems „auf allen Ebenen“. Die Umsetzung dieses Rechts...
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