Grenzüberschreitend tätige Banken betreiben das Auslandskreditgeschäft vornehmlich durch rechtlich unselbständige Filialen. Auf Ebene des Steuerrechts sind die Erfolgsbeiträge der einzelnen Unternehmensteile zu separieren und zwischen den tangierten Fiskalhoheiten abzugrenzen. Art. 7 Abs. 2...