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Die Zinsschranke gem. § 4h EStG bestimmt das Ausmaß, in dem betrieblich veranlasste Zinsaufwendungen bei der Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlagen berücksichtigt werden können. Das Greifen der Vorschrift begrenzt daher die Nutzung des den Zinsaufwendungen inhärenten...
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