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Die Zinsschranke gem. § 4h EStG bestimmt das Ausmaß, in dem betrieblich veranlasste Zinsaufwendungen bei der Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlagen berücksichtigt werden können. Das Greifen der Vorschrift begrenzt daher die Nutzung des den Zinsaufwendungen inhärenten...
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Deutsche Unternehmen haben in den vergangenen Jahren hohe steuerliche Verlustvorträge angehäuft. Steuerliche Verlustvorträge können für Unternehmen in Abhängigkeit von einem möglichen Verlustverrechnungszeitpunkt ein Wertepotential zwischen Null und der nominalen Höhe der möglichen...
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