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Das Drittelbeteiligungsgesetz (DritttelbG) verpflichtet GmbHs mit mehr als 500 und weniger als Beschäftigten einen Aufsichtsrat einzurichten und ein Drittel der Aufsichtsratssitze mit Vertretern der Belegschaft zu besetzen. Diese Untersuchung belegt erstmals, dass im Verarbeitenden Gewerbe rund...
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