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Das Energiewirtschaftsgesetz von 1935 bot den kommunalen Stadt bzw. Gemeindewerken und den regionalen Energieversorgungsunternehmen den Schutz des Monopols. Ohne den direkten Wettbewerb war es möglich, mit der Erzeugung und Verteilung von Strom Kopplungsgeschäfte zu verbinden. Einige davon,...
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Das Energiewirtschaftsgesetz von 1935 bot den kommunalen Stadt- bzw. Gemeindewerken und den regionalen Energieversorgungsunternehmen den Schutz des Monopols. Ohne den direkten Wettbewerb war es möglich, mit der Erzeugung und Verteilung von Strom Kopplungsgeschäfte zu verbinden. Einige davon,...
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Als im Jahr 2001 der Arbeitskreis zur neuen Energiepolitik eingesetzt wurde, war die Skepsis groß, ob nach einer so kurzen Zeit der Liberalisierung und Privatisierung der Energieversorgung schon konkrete Auswirkungen auf die Raumplanung erkannt werden können. Es konnten jedoch klare Aussagen...
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