Eltges, Markus; Zarth, Michael; Jakubowski, Peter - In: Wirtschaftsdienst 81 (2001) 6, pp. 323-330
Das geltende Finanzausgleichsgesetz gilt nur noch als Übergangsrecht fort. Bis zum 1. Januar 2003 muss der Bundesgesetzgeber ein Maßstäbegesetz1 und auf dieser Grundlage bis zum 1. Januar 2005 ein neues Finanzausgleichsgesetz schaffen. Eine wichtige Frage für die Maßstabsbildung lautet:...