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unterlege, die zwangsläufig zum Verlust des produktivgenossenschaftlichen Charakters (Auflösung dieser Unternehmensform …
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Die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland stellt prinzipiell zweiMöglichkeiten der Organisation von Unternehmen zur Verfügung: Ein Unternehmerkann sein Unternehmen einzelkaufmännisch betreiben und allein führen;er kann sich jedoch auch mit mehreren anderen Personen...
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Die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland stellt prinzipiell zwei Möglichkeiten der Organisation von Unternehmen zur Verfügung: Ein Unternehmer kann sein Unternehmen einzelkaufmännisch betreiben und allein führen; er kann sich jedoch auch mit mehreren anderen Personen...
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