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Der Gleichmäßigkeitsgrundsatz II (GMG II) im Kommunalen Finanzausgleich (KFA) des Freistaats Sachsen zielt auf eine gleichmäßige Entwicklung der Finanzkraft je Einwohner im kreisangehörigen und im kreisfreien Raum des Landes ab. Spätestens durch die Einkreisung von vier Kreisfreien...
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Die Ausgestaltung der kommunalen Finanzausgleichssysteme in Deutschland unterscheidet sich in denverschiedenen Bundesländern erheblich. Dies gilt sowohl für die Mechanismen zur Bestimmung der Finanzausgleichsmasse, also der gesamten den Kommunen vom Land im Rahmen des kommunalen...
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Der Artikel veranschaulicht die Pendlerverflechtungen zwischen den sächsischen Gemeinden und stellt dar, welche Auswirkungen diese auf den kommunalen Finanzausgleich haben könnten. Mit den Pendlerverflechtungen geht auch eine zusätzliche Nachfrage nach öffentlichen Leistungen in den...
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Zwischen den einzelnen Gemeinden der Flächenländer entwickelt sich die Bevölkerung teils sehr heterogen. Während die Bevölkerungszahl in einigen Gemeinden zunimmt, geht sie in den meisten Gemeinden zurück. Mit rückläufiger Bevölkerung stehen die Gemeinden vor der Herausforderung, ihre...
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Der kommunale Finanzausgleich ist zwischen den Ländern und ihren Gemeinden regelmäßig Anlass für heftige Diskussionen. Während finanzstarke Gemeinden über die Abschöpfung ihrer Finanzkraft klagen, kämpfen finanzschwache Gemeinden um ein Mehr an finanziellen Mitteln. In beiden Fällen...
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Im Freistaat Sachsen wurde erstmals 1991 ein kommunales Finanzausgleichsgesetz (FAG) nach westdeutschem Vorbild verabschiedet. Aufgrund der damals noch nicht verfestigten Strukturen in den Kommunalhaushalten sowie der unzureichenden Verfügbarkeit von Daten für den Kommunalbereich, beschränkte...
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Die Ausgestaltung der kommunalen Finanzausgleichssysteme in Deutschland unterscheidet sich in denverschiedenen Bundesländern erheblich. Dies gilt sowohl für die Mechanismen zur Bestimmung der Finanzausgleichsmasse, also der gesamten den Kommunen vom Land im Rahmen des kommunalen...
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Der Gleichmäßigkeitsgrundsatz II (GMG II) im Kommunalen Finanzausgleich (KFA) des Freistaats Sachsen zielt auf eine gleichmäßige Entwicklung der Finanzkraft je Einwohner im kreisangehörigen und im kreisfreien Raum des Landes ab. Spätestens durch die Einkreisung von vier Kreisfreien...
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