Bornemann, Stefan - In: ifo Schnelldienst 58 (2005) 03, pp. 19-22
Künftig ist der Arbeitgeber zu einem betrieblichen Eingliederungsmanagement für Beschäftigte, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen wiederholt oder ununterbrochen arbeitsunfähig sind, verpflichtet. Dadurch sollen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt, Anreize zu betrieblicher...