Brücker, Herbert - In: DIW Wochenbericht 71 (2004) 17, pp. 223-228
Die EU hat mit den mittel- und osteuropäischen Beitrittsländern Übergangsregelungen für die Freizügigkeit von Arbeitnehmern und anderen Personen vereinbart. Auf Antrag kann jedes EU-Mitglied die Arbeitnehmerfreizügigkeit für einen Zeitraum von bis zu sieben Jahren einschränken....