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Die Gründungsförderung der Bundesagentur für Arbeit ist im Rahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik im Rechtskreis SGB III nach wie vor eines der bedeutsamsten Instrumente. Zum 1. August 2006 löste der Gründungszuschuss (§ 57 SGB III) seine beiden Vorgänger, das Überbrückungsgeld und den...
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Die Gründungsförderung der Bundesagentur für Arbeit ist im Rahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik im Rechtskreis SGB III nach wie vor eines der bedeutsamsten Instrumente. Zum 1. August 2006 löste der Gründungszuschuss (§ 57 SGB III) seine beiden Vorgänger, das Überbrückungsgeld und den...
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