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Arbeitsverträge unterliegen seit 1. Januar 2002 einer verschärften gerichtlichen Kontrolle. Klauseln, die den Arbeitnehmer benachteiligen, haben vielfach keinen Bestand mehr. Dies folgt aus den neu gefassten §§ 305 bis 310 BGB.Der Umgang mit BGB-Vorschriften ist für viele ein ungewohntes...
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