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In dieser Arbeit werden Auswirkungen des deutschen Schwer-behindertengesetzes auf die Arbeitsplatzdynamik mit Daten der Bundesagentur für Arbeit und des IAB-Betriebspanels empirisch überprüft. Die Daten erlauben eine Untersuchung der zweiten Schwelle des Gesetzes von 25 Beschäftigten, bei...
Persistent link: https://www.econbiz.de/10010297211
Viele Regelungen im deutschen Arbeitsrecht gelten nur für Betriebe ab einer bestimmten Größe, wobei derartige Schwellen meist anhand der Beschäftigtenzahl bestimmt werden. Die bestehenden 160 Schwellenwerte sind komplex und inkonsistent definiert, was ihre Beachtung durch die Firmen...
Persistent link: https://www.econbiz.de/10010297222
Das Schwerbehindertengesetz verpflichtete in seiner bis 30.9.2000 gültigen Fassung alle Arbeitgeber ab 16 Beschäftigten, sechs Prozent der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen, ansonsten war für jeden nicht entsprechend besetzten Arbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe von monatlich...
Persistent link: https://www.econbiz.de/10010299222
Auswertungen repräsentativer Daten des IAB-Betriebspanels für Westdeutschland von 1993 bis 1998 zeigen, dass nur zwischen 20 und 30 Prozent aller Betriebe bezahlte Überstunden einsetzten. In diesen Betrieben fielen im Durchschnitt 1,6 bezahlte Überstunden pro abhängig Beschäftigten und...
Persistent link: https://www.econbiz.de/10010299242
In der öffentlichen Diskussion in Deutschland wird häufig die These vertreten, dass Arbeitsplätze vorwiegend in kleinen …
Persistent link: https://www.econbiz.de/10010299245
In dieser Arbeit werden mögliche Auswirkungen des deutschen Schwerbehindertengesetzes auf die Arbeitsplatzdynamik anhand von Daten einer Vollerhebung davon betroffener Arbeitgeber durch die Bundesagentur für Arbeit und von Daten des IAB-Betriebspanels empirisch überprüft. Dabei wird aus...
Persistent link: https://www.econbiz.de/10010265123
In Germany, many labour laws and regulations apply only in establishments above a critical size, and usually these thresholds are defined by the number of employees. The existing 160 thresholds are complex and defined inconsistently, making it difficult for firms to obey the law. Moreover,...
Persistent link: https://www.econbiz.de/10010265135